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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Leistungsbereich Domainservice
   
§ 1 Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Verträge zwischen tsip-design (im Folgenden: Provider) und dem Kunden, wenn
und soweit "DomainService" Gegenstand des Vertrags ist. Sie dienen der umfassenden Regelung der vertraglichen Beziehungen zwischen dem 
Provider und dem Kunden in diesem Leistungsbereich des Providers. 
 
§ 2 Zustandekommen von Verträgen

Angebote des Providers sind freibleibend. Bestellungen des Kunden stellen verbindliche Angebote dar, die der Provider innerhalb von drei Wochen nach Zugang annehmen kann. Mit der Annahme einer Bestellung kann nur gerechnet werden, wenn Sie dem Provider schriftlich zugeht. 
 
§ 3 Leistungen des Providers

(1) Soweit der Kunde eine Domain beantragen möchte, tritt der Provider als Vermittler zwischen dem Kunden und den Registrierungsinstitutionen (DENIC, lnterNIC, etc.) auf. Er sorgt im Auftrag des Kunden für die Anmeldung der Domain und führt deren Verwaltung und Pflege durch. Der Kunde erteilt dem Provider erforderliche Vollmachten. Der Provider hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und/oder delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder dauerhaft Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domains vergebenen Subdomains.
 
(2) Durch Verträge mit den Registrierungsinstitutionen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Er ist Entgeltschuldner gegenüber diesen Institutionen und rechtlicher Inhaber der registrierten Domains. Der Provider übernimmt die Funktion des administrativen und technischen Kontakts. Er wird - auch nach Vertragsbeendigung - keine Rechte an der Domain geltend machen.
 
(3) Bei der Beantragung der Domain des Kunden kann es vorkommen, dass der Name bereits vergeben ist. Ein Vertrag über die Registrierung dieser Domain wird dann als nicht zustande gekommen angesehen. 
 
(4) Bei der Übernahme einer Domain mit bereits bestehenden Diensten von einem anderen Provider (KK-Antrag), kann es zu einem mehrtägigen Ausfall der Internetpräsenz kommen. Soweit sich dieser Ausfall in technisch mög- lichem und vertretbaren Rahmen hält, sind sämtliche Schadensersatzan- sprüche ausgeschlossen.
 
(5) Soll der Provider für den Kunden gegenüber der jeweiligen Registrierungs- institution (z. B. DENIC) die Freigabe einer auf den Kunden registrierten Domain veranlassen (Domainkündigung), so ist der Provider hierzu aus- drücklich und schriftlich anzuweisen. Schäden, die dem Kunden aufgrund mangelhafter Anweisung entstehen, gehen zu seinen Lasten. Die Bestimmungen des § 13 gelten entsprechend.
 
(6) Dem Kunden steht es frei, die Verwaltung einzelner Domains einem Dritten zu übertragen. Domains des Kunden, die nicht vom Provider verwaltet werden, können nicht mit der beim Provider unterhaltenen Internet-Präsenz des Kunden verknüpft werden.
 
§ 4 Leistungen des Kunden

Der Kunde zahlt nach Maßgabe der vereinbarten Preise neben einem einmaligen Bereitstellungsentgelt (Einrichtungsgebühr) für jedes Jahr der Laufzeit des Vertrages eine Jahresgebühr (Domainverlängerung) an den Provider.
 
§ 5 Vertragsbeginn, -dauer und -kündigung

(1) Der Vertrag beginnt, sobald die Domain des Kunden durch die jeweilige Registrierungsinstitution (DENIC, InterNIC, etc.) registriert wurde.
 
(2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jeweils zum Ende des Folgemonats gekündigt werden; die Kündigung ist jedoch erstmals zum Ablauf des sechsten vollen Kalendermonats mit einer Frist von einem Monat zulässig (Mindestlaufzeit). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in jedem Fall für beide Vertragsteile unberührt. Für die Form der Kündigungserklärung ist § 15 (1) zu beachten. 
 
§ 6 Fälligkeit von Zahlungen des Kunden; Abrechnung; Verzug  

(1) Das Entgelt für die erstmalige Einrichtung der Präsenz (Bereitstellungs- entgelt) ist mit Abschluss des Vertrags fällig (vgl. § 2 ).
 
(2) Der Provider wird dem Kunden eine jährliche Abrechnung erteilen, die auch per E-Mail übersandt werden kann. 
 
(3) Sonstige Entgelte sowie erstattungsfähige Auslagen und Aufwendungen werden mit Erbringung der jeweiligen Leistung sofort fällig.
 
(4) Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Provider berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundes- bank zu verlangen.
 
§7 Rechte Dritter

(1) Der Kunde versichert ausdrücklich, im Rahmen der Registrierung der Domain nicht gegen deutsches Recht, insbesondere Urheber-, Datenschutz-, Berufs- und Wettbewerbsrecht, zu verstoßen.
 
(2) Sollte der Kunde von einem Dritten aufgefordert werden, eine Domain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er den Provider hiervon unverzüglich unterrichten. Der Provider ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden die sofortige Freigabe der Domain zu beantragen, falls der Kunde nicht innerhalb von zwei Tagen Sicherheit für drohende Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens Euro 7.500,00) stellt. Der Kunde stellt den Provider nach Maßgabe von § 13 von der Haftung frei.
 
§8 Außerordentliche Kündigung

(1) Der Provider kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, 
 
(a) wenn der Kunde wettbewerbsrechtliche, namensrechtliche, urheber- rechtliche oder datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt; 
 
(b) wenn der Kunde länger als zwei Monate mit Zahlungen im Verzug ist; 
 
(c) wenn der Kunde sonstige Vertragsverstöße nach Abmahnung durch den Provider fortsetzt; 
 
(d) wenn es eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet dem Provider unzumutbar machen sollte, seine Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen.
 
(2) Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
 
§9 Folgen der Vertragsbeendigung

Der Kunde hat den Provider binnen eines Monats nach Beendigung des Vertragsverhältnisses schriftlich anzuweisen, an wen die Verwaltung der Domain übertragen werden soll. Der Provider wird nach Zugang der Anweisung die Änderung der Domain-Verwaltung bei der Registrierungs- institution unverzüglich zustimmen (KK-Antrag). Erfolgt innerhalb der Monatsfrist keine entsprechende schriftliche Anweisung, kann der Provider 
im Namen des Kunden gegenüber der jeweiligen Registrierungsinstitution 
die Freigabe der Domain erklären.
 
§10 Zusammentreffen mehrerer Leistungsbereiche

(1) Soweit das Vertragsverhältnis zusätzlich Leistungen aus anderen Leistungsbereichen des Providers erfasst, gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen zusätzlich. Sie sind dann Bestandteil eines einheitlichen Vertragsverhältnisses und gelten jeweils für den betreffenden Leistungsbereich.
 
(2) Das Vertragsverhältnis kann hinsichtlich eines jeden Leistungsbereichs separat gekündigt werden. Innerhalb eines Leistungsbereichs sind Teilkündigungen unzulässig. In der Kündigungserklärung muss deutlich bezeichnet sein, worauf sich die Kündigung erstrecken soll; Unklarheiten gehen zu Lasten des Erklärenden.
 
§11 Preisänderungen

Der Provider ist berechtigt, die Domain-Preise, soweit es sich nicht ihrer Art nach um einmalig anfallende Entgelte handelt, nach schriftlicher Voran- kündigung mit einer Frist von drei Monaten zu erhöhen. Geht die Preisan- hebung über die allgemeine Preissteigerung wesentlich hinaus, hat der 
Kunde das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einer Woche zu dem 
Termin zu kündigen, an dem die Preisänderung wirksam wird. 
 
§12 Haftungsbeschränkung

Der Provider haftet für jegliche Schäden, die von ihm oder seinen Erfüllungs- gehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Verletzen der Provider oder seine Erfüllungsgehilfen wesentliche Vertragspflichten, so ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf Euro 5.000,00 beschränkt. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
 
§13 Freistellung 

Der Kunde wird den Provider im Innenverhältnis zwischen den Parteien dieses Vertrags von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder auf von diesem zur Verfügung gestellten rechtswidrigen oder fehlerhaften Informationen, Nachrichten oder Daten oder auf die Benutzung von Domains zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz-, Kennzeichen-, Namens- und Wettbewerbsrechts- verletzungen.
 
§ 14 Datenschutz 

Der Provider weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Daten- schutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem lnternet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Dem Kunden ist bekannt, dass der Provider technisch in der Lage ist, auf dem Webserver gespeichertes Datenmaterial jederzeit einzusehen. Auch anderen Teilnehmern am Internet ist es unter Umständen möglich, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins lnternet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge. 

 
§15 Formvorschriften

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur bei schriftlicher Vereinbarung - auch per Telefax - wirksam. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. 
 
(2) Kündigungen und andere Erklärungen, die auf eine einseitige Abänderung des Vertragsverhältnisses gerichtet sind, werden nur wirksam, wenn Sie schriftlich erklärt werden. Den Zugangszeitpunkt einer per Telefax über- mittelten Erklärung braucht der Empfänger nur dann gegen sich gelten zu lassen, wenn das Originaldokument innerhalb von drei Werktagen nachgereicht wird. Der Samstag gilt als Werktag. Für den Zeitpunkt des Zugangs ist die Telefaxübermittlung maßgeblich
 
(3) Andere Erklärungen des Providers können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses. 
 
§16 Aufrechnungsverbot 

Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber dem Provider nur aufrechnen, wenn diese anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind
 
§17 Sonstiges

(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 
 
(2) An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung oder einer Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Lässt sich diese nicht ermitteln, gilt die gesetzliche Regelung.
 
(3) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
 
(4) Sofern der Kunde Kaufmann ist, sind die für den Sitz des Providers örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. Der Provider kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben.


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